Bleimennige und dann?

  • Hallo ihrRestaurationsspezis,

    zunächst einmal muß ich gestehen, dass ich absoluter Anfänger bei der Fahrzeugrestaurieung bin, also nicht gleich meckern wenn ich mich ungeschickt ausdrücke oder Sachen frage die jeder Wissen müsste,

    Ich habe vor zunächst einen alten Motorroller zu restaurieren. Nach der Totalzerlegung ist geplant die lackierten Blechteile chemisch entlacken zu lassen, dann sind einige Risse zu schweissen und dann beginnen bei mir die Fragen:

    Da ich von der rostschützenden Wirkung von Bleimennig überzeugt bin, ist vorgesehen die gesamte Karosserie mit Bleimennige zu streichen oder zu rollen (spritzen kommt aus Arbeits- und Umweltschutzgründen nicht in Frage). Zum besseren Verlauf wollte ich der Menninge 20% Leinölfirnis beimischen. Wird die Grundierung so (sauber und glatt), dass man einen "normalen" Lackaufbau darüber machen kann? Dann sollte ein geeigneter Grundierfüller gespritze werden (was nimmt man da am besten?) und zuletzt einen Decklack in Orginalfarbe. Das Problem besteht u.a. darin, dass ich die Bleimennige-Grundierung natürlich nicht schleifen möchte (aus Arbeits- und Umweltschutzgründen).

    Bin für Hinweise und Tipps dankbar ob dass so klappt wie ich es mir vorgestellt habe oder ob man das Ganze noch verbessern kann.

    Viele Grüße

    Herbert

  • Hallo,
    bin auch sehr für Bleimenigge, jedoch ist der weitere Lackaufbau problematisch. Vieles widerstandsfähige 2-K-Zeug soll darauf nicht halten, außerdem ist so eine BM-Schicht auch nach Wochen noch nicht sehr kratzfest. Aufgefallen ist mir beim Behandeln von angerosteten Chromstoßstangen, daß ich die BM mit Verdünnung faktisch nicht aus kleinen Rostporen herausbekomme, sie geht ja auch eine chemische Verbindung mit dem Rost ein. Daher meine Idee, behandle dein Fahrzeug nur da, wo Du noch Restrost in Poren oder ähnlichen verdächtigen,dunklen Stellen auf dem blanken Blech vermutest. Lass wirken und wisch es mit Verdünnung wieder ab. Ein oranger Sprenkelschleier bleibt immer. Die Lappen sind dann natürlich Sondermüll.
    Es gibt im Lackierfachbetrieb auch sogenannten Trenngrund der die Unverträglichkeit von Kunstharz-BM (hast Du doch?) mit Decklacken auf 2-K-Basis vermeidet.
    Viel Erfolg
    Mark

  • Hallo Mark,

    vielen Dank für deine Tipps. Ich werde mich mal näher mit dem Trenngrund beschäftigen. Bei der Vespa ist das ganze ja alles größenmäßig noch überschaubar, aber ich möchte auch Erfahrungen sammeln um meinen VW-Bus das gammeln insbesondere in den Karosserienähten abzugewöhnen. Aus diesem Grund versuche ich halt auch mal die Anwendung von BM obwohl ich natürlich Sondermüll produziere der fachgerecht entsorgt werden muß.

    Gruß

    Herbert

    >Hallo,
    >bin auch sehr für Bleimenigge, jedoch ist der weitere Lackaufbau problematisch. Vieles widerstandsfähige 2-K-Zeug soll darauf nicht halten, außerdem ist so eine BM-Schicht auch nach Wochen noch nicht sehr kratzfest. Aufgefallen ist mir beim Behandeln von angerosteten Chromstoßstangen, daß ich die BM mit Verdünnung faktisch nicht aus kleinen Rostporen herausbekomme, sie geht ja auch eine chemische Verbindung mit dem Rost ein. Daher meine Idee, behandle dein Fahrzeug nur da, wo Du noch Restrost in Poren oder ähnlichen verdächtigen,dunklen Stellen auf dem blanken Blech vermutest. Lass wirken und wisch es mit Verdünnung wieder ab. Ein oranger Sprenkelschleier bleibt immer. Die Lappen sind dann natürlich Sondermüll.
    >Es gibt im Lackierfachbetrieb auch sogenannten Trenngrund der die Unverträglichkeit von Kunstharz-BM (hast Du doch?) mit Decklacken auf 2-K-Basis vermeidet.
    >Viel Erfolg
    >Mark

  • >>Und fahren möchte ich ihn auch nicht!(aus Umwelt und Gesundheitsgründen!)Natürlich!
    >Wieso? Ist Bleimennige auf Dauer giftig?!
    >Michael

    BLEI menninge !!!

  • >>>Und fahren möchte ich ihn auch nicht!(aus Umwelt und Gesundheitsgründen!)Natürlich!
    >>Wieso? Ist Bleimennige auf Dauer giftig?!
    >>Michael
    >BLEI menninge !!!

    So lange die Bleimennige als Grundierung unter dem Decklack schlummert besteht weder aus Arbeitsschutz, noch aus Umweltschutzgründen eine Gefahr. Problematisch wird es bei einer mechanischen Bearbeitung (z.B. Schleifen). Dies kann (darf) man nur mit technisch einwandfreier Absaugung über einen BIA-geprüften Sauger und Entsorgung des Staubes.

    Wer sich über Bleimennige Gedanken macht, sollte mal darüber nachdenken was Sportschützen und Jäger so in die Natur pusten oder in wievielen Häusern noch Bleirohre als Wasserleitung installiert sind.

    Fazit:

    Es besteht meines Wissens z.Zt. in Deutschland kein gesetzliches Verbot von Bleimennige (fällt nicht unter die Verbotsverordnung wie z. Bleiweis). Beim verarbeiten sind für den gewerblichen Verwender enorm hohe Anforderungen an den Arbeitsschutz einzuhalten (dies gilt nicht für den privaten Verwender, dort kann sich jeder nach seinem Gusto schädigen). Zu empfehlen ist natürlich auch für den privaten Verwender die strenge Einhaltung der allg. Arbeitshygene (nicht essen, trinken, rauchen), strenges Gebot nur zu streichen oder zu rollen (spritzen ist tabu), Hautschutz und Körperschutz durch Handschuhe und Einweganzug um ein kontaminieren anderer Bereiche zu vermeiden. Zusätzlich kommen sowohl für den gewerblichen wie auch den privaten Verwender die Umweltschutzbestimmungen die zwingend einzuhalten sind.


  • >Es besteht meines Wissens z.Zt. in Deutschland kein gesetzliches Verbot von Bleimennige (fällt nicht unter die Verbotsverordnung wie z. Bleiweis).

    hatte wegen der sprüche von farbenhändlern (bleimennige ist verboten) mal nachgeschaut.
    verboten ist weder die herstellung noch der vertrieb von bleimennige, lediglich die anwendung an gebäuden oder kraftfahrzeugen .... was hier im forum ja auch nur diskutiert und nicht praktiziert wird.

    gruß jörn


  • >
    >>Es besteht meines Wissens z.Zt. in Deutschland kein gesetzliches Verbot von Bleimennige (fällt nicht unter die Verbotsverordnung wie z. Bleiweis).
    >hatte wegen der sprüche von farbenhändlern (bleimennige ist verboten) mal nachgeschaut.
    >verboten ist weder die herstellung noch der vertrieb von bleimennige, lediglich die anwendung an gebäuden oder kraftfahrzeugen .... was hier im forum ja auch nur diskutiert und nicht praktiziert wird.
    >gruß jörn

    Hallo Jörn,

    kannst du mir die Quelle nennen nach der Bleimennige an Gebäuden und Kraftfahrzeugen verboten ist? Ich hoffe dass du sie noch findest. Schon mal vielen Dank im vorraus.

    gruss

    Herbert

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