Ab Januar 2007 ist die Neuregelung der Pendlerpauschale in Kraft getreten.

  • Ab Januar 2007 ist die Neuregelung der Pendlerpauschale in Kraft getreten.


    Danach werden Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitplatz bis zum 20. Entfernungskilometer nicht mehr als Werbungskosten anerkannt.


    Der Deutsche Gewerkschaftsbund will dagegen Verfassungsklage einreichen.


    Und rät allen Steuerzahlern dagegen ab der Steuererklärung
    2007 Einspruch ein zu legen.


    Falls es zu einem Positiven Urteil für den Steuerzahler kommt.


    Bekommt man nur durch einen immer für jedes Jahr (ab 2007) neuen Einspruch gegen die Kürzung der Pendlerpauschale eine Rückzahlung.


    Hier findet man Vordrucke:
    http://www.dgb.de/homepage_kurztexte/pendlerpauschale.htm/


    Diese Verfahren können einige Jahre dauern.


    Aber das kennen Wir Steuerzahler ja.


    Nehmen sofort.
    Geben am besten gar nicht.


    Gruß
    Holger

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