Ist es erlaubt im freien zu Lackieren?

  • HI

    Ich bin gerade dabei meinen Polo zu Lackieren. Da ich keine Garage bzw Kabine habe und auch nicht genügend Geld um ihn von einem Lackierbetrieb machen zu lassen bin ich gezwungen ihn im freien unter einem Pavillion zu lackieren. Vor ein paar Tagen, als das Wetter noch besser war, habe ich den Füller aufgetragen. Und danach meinte mein Nachbar das ich das nicht dürfte. Jetzt meine Frage ist das irgendwo festgelegt oder offiziell verboten?

    Gruß, Hein

  • >HI
    >Ich bin gerade dabei meinen Polo zu Lackieren. Da ich keine Garage bzw Kabine habe und auch nicht genügend Geld um ihn von einem Lackierbetrieb machen zu lassen bin ich gezwungen ihn im freien unter einem Pavillion zu lackieren. Vor ein paar Tagen, als das Wetter noch besser war, habe ich den Füller aufgetragen. Und danach meinte mein Nachbar das ich das nicht dürfte. Jetzt meine Frage ist das irgendwo festgelegt oder offiziell verboten?
    >Gruß, Hein

    Private Lackierung im Freien ist erlaubt, Lackwolken die auf Nachbars Grundstück fliegen nicht!

  • >Private Lackierung im Freien ist erlaubt, Lackwolken die auf Nachbars Grundstück fliegen nicht!

    Wenn ich jetzt aber in einem Pavillion mit Seitenwänden lackiere und man es nur riecht und nicht sieht wie ist das dann, zumutbar?

    Gruß, Hein

  • ... Ausbringung unwägbarer Stoffe. 2K-Lack soll krebserregend sein. In der Lackierkabine wird das Zeugs abgesaugt und der Lackierer hat eine Maske. Ich vermute mal, dass der Nachbar bei einer Klage recht bekommen würde, wegen Gesundheitsgefährdung und nicht zuletzt Geruchsbelästigung.

    Es hängt immer sehr viel von den Nachbarn ab, da gibt es Neider, aber auch welche, die Dir beim Lackieren gleich mithelfen würden.

    Gruss,
    Lothar

  • >... Ausbringung unwägbarer Stoffe. 2K-Lack soll krebserregend sein. In der Lackierkabine wird das Zeugs abgesaugt und der Lackierer hat eine Maske. Ich vermute mal, dass der Nachbar bei einer Klage recht bekommen würde, wegen Gesundheitsgefährdung und nicht zuletzt Geruchsbelästigung.

    Moin,

    ich würde sagen, wenn er seine Scheune / Zaun / Gartenhaus mit Leinölfirnis oder einem anderen stinkenden Holzschutz einpinselt (oder spritzt!), gibt das eine deutlich höhere Geruchsbelastung (nämlich langanhaltend, einige Tage bis Wochen im Hochsommer). Da das sicher NICHT verboten ist, sehe ich keinen Grund, warum eine doch sehr kurze Belästigung zu beanstanden wäre.
    Aber klar, es gibt Nachbarn und es gibt Arschlöcher... wenn er Stunk macht, streich dein Gartenhaus jährlich im Frühsommer mit Leinölfirnis, dann hat er den ganzen Sommer Spaß dran ;-))

    Grüße,
    Daniel

  • Es gab in einer nahen Kreisstadt mal den Fall das da einer in der Tiefgarage lackiert hat. Man glaubt garnicht wie weit im Umkreis "Geschädigte" sich fanden. Das teure Vergnügen war das plötzlich sehr viele Nachbarn Lackspritzer auf ihren Wagen hatten und dementsprechend natürlich klagten.

    Vor Gericht braucht es dann nur noch einen Zeugen der den Lackierer trotz Maske erkennt.


    >>... Ausbringung unwägbarer Stoffe. 2K-Lack soll krebserregend sein. In der Lackierkabine wird das Zeugs abgesaugt und der Lackierer hat eine Maske. Ich vermute mal, dass der Nachbar bei einer Klage recht bekommen würde, wegen Gesundheitsgefährdung und nicht zuletzt Geruchsbelästigung.
    >Moin,
    >ich würde sagen, wenn er seine Scheune / Zaun / Gartenhaus mit Leinölfirnis oder einem anderen stinkenden Holzschutz einpinselt (oder spritzt!), gibt das eine deutlich höhere Geruchsbelastung (nämlich langanhaltend, einige Tage bis Wochen im Hochsommer). Da das sicher NICHT verboten ist, sehe ich keinen Grund, warum eine doch sehr kurze Belästigung zu beanstanden wäre.
    >Aber klar, es gibt Nachbarn und es gibt Arschlöcher... wenn er Stunk macht, streich dein Gartenhaus jährlich im Frühsommer mit Leinölfirnis, dann hat er den ganzen Sommer Spaß dran ;-))
    >Grüße,
    >Daniel

  • >Es gab in einer nahen Kreisstadt mal den Fall das da einer in der Tiefgarage lackiert hat. Man glaubt garnicht wie weit im Umkreis "Geschädigte" sich fanden. Das teure Vergnügen war das plötzlich sehr viele Nachbarn Lackspritzer auf ihren Wagen hatten und dementsprechend natürlich klagten.

    Hmmm, jedem Gutachter sollte einleuchten, daß ein Autolack nach 2m "Flug" nur noch trockener Staub ist... und die lieben Nachbarn einen Betrug versucht haben...
    In der Tiefgarage lackieren ist aber schon dreist!
    Mir ist natürlich klar, daß es in den meisten Nachbarschaften mit mindestens einem Probleme gibt. Folglich ist es schon vorteilhaft, wenn man eine Lackierkabine oder mindestens eine Waschhalle benutzen darf :)
    Grüße,
    Daniel

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