Wie Tank lagern?

  • >Aber wie viel Liter in einem geschlossenen Kanister oder auch Tank gelagert werden dürfen. (zu mindestens im Keller oder Garage).
    >Diese Frage ist damit noch nicht beantwortet.
    >Gruß
    >Holger

    Hallo Holger,

    habe ich absichtlich nicht gemacht, weil ich nach den aktuellen Bestimmungen sehen wollte. habe ich aber noch nicht geschafft.

    Meines Wissens waren mal in Garagen 5 Liter im Reservekanister erlaubt. Auf Dachböden und in Kellern dürften aber noch die Brandschutzverordnungen greifen und die erlauben meines Wissens nichts, was brennbar oder explosiv ist.

    Was immer auch vom Gesetz erlaubt ist: bei Mietwohnungen und gemieteten Garagen dürfte es auch immer Bestimmungen im Mietvertrag geben. Und die Versicherungen interessiert oft überhaupt nicht, was in einem Gesetz oder einer Mietvertrag steht, bestimmte Schäden decken die einfach nicht ab.

    Gruß, Karl



  • Hallo
    Karl

    Mit der Versicherung hast Du wohl Recht.
    Die sind in solchen Fällen sehr Empfindlich.

    Wieviel Liter in einer Garage gelagert werden dürfen.
    Wäre trotzdem interessant zu wissen.

    Gruß

    Holger

  • >Wieviel Liter in einer Garage gelagert werden dürfen.
    >Wäre trotzdem interessant zu wissen.

    Hallo,

    ich habe nochmal bei dem Bekannten von der Feuerwehr nachgefragt. Es gibt derzeit offenbar keine eindeutigen Bestimmungen, wieviel Benzin genau in privat genutzten Garagen gelagert werden darf. Er weist noch darauf hin, daß es wegen der Rechtsunsicherheit dann auch Probleme geben kann, wenn einmal etwas passiert und in diesem Fall könnten dann auch geringe Mengen wie 5 Liter Reservekanister Ärger machen.

    Gruß, Karl

  • Moin,
    ich hatte jetzt schon dran gedacht, den Tank mit Kühlflüssigkeit zu füllen. Aber das scheitert wohl an der Menge.
    Werde es jetzt so machen: Der Tank wird außen vor Weiterrosten geschützt und dann im Gartenhaus gelagert.

    Viele Grüße

  • Hallo,

    soweit ich jetzt über den Bekannten in Erfahrungen bekommen konnte gibt es kein zentrales, bundesweites Gesetzt, das eine klare Bestimmung enthält. Auch kein Landesgesetz, jedenfalls nicht in NRW.

    In einigen Bundesländern soll es Garagenverordnungen geben, die aber nicht immer Paragrafen zur Lagerung von Gefahrgut enthalten.

    Kommunale Brandschutzverordnungen können Bestimmungen enthalten, erstrecken sich oft aber auch nur dann auf private Haushalte, wenn es um Neubau und Umbau geht.

    Offenbar also völlig unklare Rechtslage.

    Gruß, Karl


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