Hilfe: Zulassung ohne KFZ-Brief!?!

  • Hallo zusammen,

    versuche zur Zeit mein Auto (Bj. 73) zuzulassen.
    Habe jedoch beim Kauf damals keinen Brief erhalten. Dieser ist irgendwann im Laufe der Jahre abhanden gekommen. Der Vorgänger hat ihn jedenfalls auch schon nicht bekommen.
    Als offizielle Dokumente erhielt ich damals eine polizeiliche und eine kraftfahrtbundesamtliche Auskunkft, dass der Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist. Der Verkäufer behauptete, dass ich mit diesen Parpieren und der TÜV-Vollabnahme die Zulassung vornehmen kann.
    Mein Straßenverkehrsamt in Siegburg (SU) besteht allerdings auf eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Briefes. Ohne die gibt es keine Zulassung!!!
    Ich sehe allerdings keine Chance an denjenigen noch zu gelangen, der den Brief verloren hat, da ich nicht einmal einen Schimmer habe, wann das Auto das letzte mal zugelassen war. Es wurde nämlich in den 70er und 80er Jahren als Bergrennwagen eingesetzt und mir ist nicht bekannt, ob es danach überhaupt noch eine Straßenzulassung hatte.

    Eine Umfrage meinerseits bei dirversen Straßenverkehrsämtern hat ergeben, dass man bei einigen tatsächlich die eidesstattliche Versicherung nicht benötigt. Die KBA-Auskunft reicht hier völlig aus.
    Als letzten Ausweg kann ich mir dann nur noch einen Wohnsitz in dem Kreis zulegen, wofür dieses Straßenverkehrsamt zuständig ist.

    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben?

    Besten Dank im Voraus




  • Als Antwort auf: Hilfe: Zulassung ohne KFZ-Brief!?! geschrieben von Abarth am 28. August 2001 09:24:04:

    Hallo Abarth,

    Prinzipiell kanst Du die Erklärung ja selbst abgeben, Du must denenja nicht auf die Nase binden, daß der Brief schon lange verschollen ist.

    Problematischer können die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug sein. Hierzu war in der "Markt für Oldtimer..." ein Bericht, bei dem einer seinen von ihm mit viel Aufwand restaurierten Jaguar hergeben mußte, weil er das Auto ohne Brief gekauft hatte, der Verkäufer nicht der Eigentümer war und der Eigentümer noch den Brief besaß.

    Gruß
    Gerhard



    >Hallo zusammen,
    >versuche zur Zeit mein Auto (Bj. 73) zuzulassen.
    >Habe jedoch beim Kauf damals keinen Brief erhalten. Dieser ist irgendwann im Laufe der Jahre abhanden gekommen. Der Vorgänger hat ihn jedenfalls auch schon nicht bekommen.
    >Als offizielle Dokumente erhielt ich damals eine polizeiliche und eine kraftfahrtbundesamtliche Auskunkft, dass der Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist. Der Verkäufer behauptete, dass ich mit diesen Parpieren und der TÜV-Vollabnahme die Zulassung vornehmen kann.
    >Mein Straßenverkehrsamt in Siegburg (SU) besteht allerdings auf eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Briefes. Ohne die gibt es keine Zulassung!!!
    >Ich sehe allerdings keine Chance an denjenigen noch zu gelangen, der den Brief verloren hat, da ich nicht einmal einen Schimmer habe, wann das Auto das letzte mal zugelassen war. Es wurde nämlich in den 70er und 80er Jahren als Bergrennwagen eingesetzt und mir ist nicht bekannt, ob es danach überhaupt noch eine Straßenzulassung hatte.
    >Eine Umfrage meinerseits bei dirversen Straßenverkehrsämtern hat ergeben, dass man bei einigen tatsächlich die eidesstattliche Versicherung nicht benötigt. Die KBA-Auskunft reicht hier völlig aus.
    >Als letzten Ausweg kann ich mir dann nur noch einen Wohnsitz in dem Kreis zulegen, wofür dieses Straßenverkehrsamt zuständig ist.
    >Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben?
    >Besten Dank im Voraus





  • Als Antwort auf: Re: Hilfe: Zulassung ohne KFZ-Brief!?! geschrieben von Gerhard S am 28. August 2001 10:09:26:

    strafbar mach ich mich da schon, wenn das rauskommt.
    Daher bevorzuge ich die Variante mit dem Wohnsitz. Eine Möglichkeit wäre auch noch ein Gewerbe in dem Kreis anzumelden.

    Was mich jedoch wirklich wundert, ist wieviel Einfluss seitens der Amtsleiter in der Rechtsauslegung besteht.
    Habe gestern einen Vordruck für die KBA-Auskunft bekommen. Da steht ganz klar drin, dass mit den dort bescheinigten Informationen ein Brief beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden kann.



    >Hallo Abarth,
    >Prinzipiell kanst Du die Erklärung ja selbst abgeben, Du must denenja nicht auf die Nase binden, daß der Brief schon lange verschollen ist.
    >Problematischer können die Eigentumsrechte an dem Fahrzeug sein. Hierzu war in der "Markt für Oldtimer..." ein Bericht, bei dem einer seinen von ihm mit viel Aufwand restaurierten Jaguar hergeben mußte, weil er das Auto ohne Brief gekauft hatte, der Verkäufer nicht der Eigentümer war und der Eigentümer noch den Brief besaß.
    >Gruß
    >Gerhard
    >>Hallo zusammen,
    >>versuche zur Zeit mein Auto (Bj. 73) zuzulassen.
    >>Habe jedoch beim Kauf damals keinen Brief erhalten. Dieser ist irgendwann im Laufe der Jahre abhanden gekommen. Der Vorgänger hat ihn jedenfalls auch schon nicht bekommen.
    >>Als offizielle Dokumente erhielt ich damals eine polizeiliche und eine kraftfahrtbundesamtliche Auskunkft, dass der Wagen nicht als gestohlen gemeldet ist. Der Verkäufer behauptete, dass ich mit diesen Parpieren und der TÜV-Vollabnahme die Zulassung vornehmen kann.
    >>Mein Straßenverkehrsamt in Siegburg (SU) besteht allerdings auf eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Briefes. Ohne die gibt es keine Zulassung!!!
    >>Ich sehe allerdings keine Chance an denjenigen noch zu gelangen, der den Brief verloren hat, da ich nicht einmal einen Schimmer habe, wann das Auto das letzte mal zugelassen war. Es wurde nämlich in den 70er und 80er Jahren als Bergrennwagen eingesetzt und mir ist nicht bekannt, ob es danach überhaupt noch eine Straßenzulassung hatte.
    >>Eine Umfrage meinerseits bei dirversen Straßenverkehrsämtern hat ergeben, dass man bei einigen tatsächlich die eidesstattliche Versicherung nicht benötigt. Die KBA-Auskunft reicht hier völlig aus.
    >>Als letzten Ausweg kann ich mir dann nur noch einen Wohnsitz in dem Kreis zulegen, wofür dieses Straßenverkehrsamt zuständig ist.
    >>Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir Tipps geben?
    >>Besten Dank im Voraus





  • Als Antwort auf: Klar kann ich mir die selber ausstellen, aber... geschrieben von Abarth am 29. August 2001 08:49:46:

    >strafbar mach ich mich da schon, wenn das rauskommt.

    Ja, deswegen wäre ich vorsichtig. Wäre für mich nur die letztmögliche Variante.

    >Was mich jedoch wirklich wundert, ist wieviel Einfluss seitens der Amtsleiter in der Rechtsauslegung besteht.
    >Habe gestern einen Vordruck für die KBA-Auskunft bekommen. Da steht ganz klar drin, dass mit den dort bescheinigten Informationen ein Brief beim zuständigen Straßenverkehrsamt beantragt werden kann.

    Das Problem ist, daß das KBA als BUNDESbehörde keine Möglichkeit hat, den LANDESbehörden, also den Zulassungsstellen, in ihre Arbeit zu reden. Jede Behörde hat interne Anordnungen, wie sie ihre Arbeit erledigt und welche Voraussetzungen hierfür nötig sind. Diese variieren natürlich von Behörde zu Behörde, da jede Behörde selbstständig ist. Diese Selbstständigkeit resultiert daraus, daß die Zulassungsstellen eigentlich kommunale/gemeindliche Einrichtungen sind, die aber Landesaufgaben wahrnehmen. Insoweit bleibt eben eine gewisse Eigenständigkeit der Kommune bestehen.
    Damit bekommt auch die Aussage des KBA ("...beantragt werden kann.") eine andere Dimension: dieses bedeutet nur, daß eine Grundvoraussetzung für eine solche Beantragung gegeben ist. Es bedeutet aber nicht, daß dem Antrag auch entsprochen wird. Dieses steht einzig und allein im Ermessen der den Antrag behandelnden Behörde. Soweit die Behörde andere, nachvollziehbare und verhältnismäßige Anforderungen an die Erteilung des Briefes stellt, so ist das i.O. und kaum angreifbar.

    Gruß Flo




  • Als Antwort auf: Klar kann ich mir die selber ausstellen, aber... geschrieben von Abarth am 29. August 2001 08:49:46:

    Hi!

    Du erklärst lediglich, daß Du den Brief nicht hast und auch nicht weißt, wo er ist - was vollkommen mit dem übereinstimmt, was du oben gepostet hast.

    Du kannst völlig legal diese Erklärung abgeben, es sei denn Du weißt sicher, daß der Brief nicht verschollen ist. Und das geht ja nur, wenn Du ihn selbst hast, was aber dazu führen würde, daß Du keine eidesstattliche Erklärung abgeben müsstest!

    Hab schon öfter Bootsanhänger ohne Papiere wieder zugelassen, ist insgesamt kein Problem!

    Bei einem Wohnwagenfahrgestell hat das KBA mir mitgeteilt, daß die Fahrgestellnummer nicht zu den vom Hersteller normalerweise vergebenen passt - aber trotzdem bestätigt, daß das Fahrzeug mit der Nummer nicht als gestohlen oder stillgelegt gemeldet ist!




Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!