Frage zu meiner Neulackierung

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    Moin Moin,

    mein Name ist Nic, ich komme aus Hamburg und fahre einen VW T4 Halbkasten LR. Dieser ist im vergangenen Sommer neu lackiert worden von einem Lackierer in Hamburg. Sämtliche Vorarbeiten, bis auf Demontage der zu entfernenden Anbauteile hat der Lackierer gemacht. Nun habe ich das Problem, daß nach einer Waschstraßenfahrt mit Hochdruckreiniger-Vorwäsche durch das Waschpersonal vorn an zwei Stellen der Lack abgeplatzt ist. Beide Stellen sind etwa daumennagelgroß. Soweit ich das aus dem Wagen sehen konnte, sind die Jungs da nicht besonders nach ran gegangen und trotzdem fleigt der Lack ab. Sollte doch eigentlich ne Garantiesache seitens des Lackierers sein oder irre ich mich da?

    Es handelt sich um 2k Polyurethan Deckbeschichtung (Original BW). Der Wagen war original in Weiß ab Werk lackiert.

    Anbei noch ein Bild.

    Vielen Dank für Tips

    Nic

  • >Moin Moin,
    >mein Name ist Nic, ich komme aus Hamburg und fahre einen VW T4 Halbkasten LR. Dieser ist im vergangenen Sommer neu lackiert worden von einem Lackierer in Hamburg. Sämtliche Vorarbeiten, bis auf Demontage der zu entfernenden Anbauteile hat der Lackierer gemacht. Nun habe ich das Problem, daß nach einer Waschstraßenfahrt mit Hochdruckreiniger-Vorwäsche durch das Waschpersonal vorn an zwei Stellen der Lack abgeplatzt ist. Beide Stellen sind etwa daumennagelgroß. Soweit ich das aus dem Wagen sehen konnte, sind die Jungs da nicht besonders nach ran gegangen und trotzdem fleigt der Lack ab. Sollte doch eigentlich ne Garantiesache seitens des Lackierers sein oder irre ich mich da?
    >Es handelt sich um 2k Polyurethan Deckbeschichtung (Original BW). Der Wagen war original in Weiß ab Werk lackiert.
    >Anbei noch ein Bild.
    >Vielen Dank für Tips
    >Nic
    Hi
    von lackieren hab ich null Ahnung ,aber von juristerei um so mehr!Entscheident
    ist erst mal hast du Gewährleistung oder Garantie!!! Das sind unterschiede wie
    Tag und Nacht.Klärr das ganz schnell ab was du hast Gewährleistung gesetzlich
    lt EG Recht ist eine normale Gewährleitung.Garantie ist was ganz anderes.
    Nicht verwechseln!Wenn das letzten Sommer war kommts auf jeden Tag an wann genau wurden die Arbeiten fertig gestellt (Rechnungsdatum??).Jetzt hast du genau 6 Monate Zeit um den Lackierer in Regress zu nehmen auch wenn du 2 Jahre
    Gewährleistung hast,das erste 1/2 Jahr ist dein Halbjahr,ab dann wirds schwierig.Bei Garantie ist alles relativ einfach.Keine Angst ich bin kein Anwalt kenn mich nur recht gut aus .Klärr das erst mal ab dann helf ich dir weiter.
    Uwe

  • ...ehe Du Dich in die Riege derer mit gefährlichem Halbwissen einreihst, ein kleiner Tip: Erstmal Deine Fähigkeiten in Sachen Rechtschreibung überprüfen, da ist echt noch Raum für Steigerungen drin. Und dann informier Dich mal über den Unterschied zwischen Verbrauchsgüterkauf und Werkvertrag, ehe Du hier anderen Leuten Müll von "ersten 6 Monaten" erzählst. Was das Thema Rechtsberatung betrifft wirst Du Dich ja auch gut auskennen, so als "Hobbyjurist"...

    Schade eigentlich, dieses Forum hier hat in letzter Zeit echt gelitten....

  • Man Man Man, Ihr Hobbyjuristen!!!

    Armes Deutschland!!!

    Fahr doch einfach mal zum Lacker hin und zeig dem das, der wird es sicher ausbessern, iss für den doch nur nen Klacks.

    Warum denn gleich mit Paragraphen umme Ecke kommen!?!?!?!

    Gruss
    Sepp

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