Vollabnahme ?!?!

  • Hallo Ihr Schrauber
    ich überlege gerade meinen Sud Sprint abzumleden und eine Restaurierung zu beginnen und hoffentlich zu beenden. Nun die eigentliche Frage: Wie sieht´s mit der Wiederzulassung nach Abschluß aus ? Vollabnahme beim TÜV? Und dann ein neuer Brief mit neuem EZ Datum ? Und was kostet der Spaß ? Kann mir jemand hilfreiche Infos geben ?
    Danke im voraus!

    eric




  • Als Antwort auf: Vollabnahme ?!?! geschrieben von eric am 02. April 2001 19:50:59:

    das beste ist, du faehrst jetzt noch zur hauptuntersuchung(wenn moeglich), legst danach den wagen voruebergehend still und hast dann zwei jahre zeit den wagen wieder anzumelden. es besteht dabei auch die moeglichkeit die frist nochmal um ein halbes jahr zu verlaengern.
    wenn die frist verstrichen, oder die erfolgreiche hauptuntersuchung nicht moeglich ist, dann musst du bei erneuter inbetreibnahme die hauptuntersuchung nach §21 machen (dabei wird natuerlich auch genauer hingeschaut).

    vollabnahme brauchst du nicht, nur die hauptuntersuchung nach §21.
    du bekommst dabei zwar nach 2 bzw. 2,5 jahren einen neuen brief, aber nicht mit neuer erstzulassung. wenn du eine neuzulassung willst, dann musst du ero3-abgasnorm erfuellen, das duerfte bei dem wagen etwas schwierig sein.

    ob das jetzt alles jganz richtig ist, kann ich dir auch nicht sagen, aber es ist momentan mein wissensstand.

    zur sicherheit wuerd eich beim tuev auf der homepage mal schauen, da findest du gewiss auch etwas.

    die adresse ist: http://www.tuef-sued.de (bei und im sueden jedenjalls)

    ich hoffe dir geholfen zu haben

    michael




  • Als Antwort auf: Vollabnahme ?!?! geschrieben von eric am 02. April 2001 19:50:59:

    Hallo Eric,

    ich weiß eigentlich nicht, warum die meisten Leute Bammel vor einer Vollabnahme haben.

    Schade ist es nur um den alten Brief, aber Dein Brief ist so alt ja auch wieder nicht. Das Auto kann glaube ich 1,5 bis 2 Jahre (mit Verlängerung) stillgelegt sein, danach mußt Du zur Vollabnahme beim TÜV vorbeischauen.

    Beim mir hat der leere Brief ca. DM 25,00 und die eigentliche Vollabnahme ca. DM 95,00. Rote Nummernschilder kostet auch noch Geld...

    Die TÜV-Prüfer können sehr nett sein...

    Viel Spaß

    Bjørn




  • Als Antwort auf: Vollabnahme geschrieben von Bjørn am 03. April 2001 11:00:22:

    Hey Björn,

    schön mal was positives vom Tüv zu hören. Hatte auch durchaus schon positive Erfahrungen mit den Leuten, aber bezügl der Vollabnahme herrschte bei mir noch Unwissenheit. Ich denke am sinnvollsten ist es, frischen Tüv zu machen und dann habe ich mit Verlängerung erstmal zweieinhalb Jahre Zeit. Und wenn ich nicht fertig werde, dann hoffe ich, dass es mir mit der Vollabnahme so geht wie Dir. Wie ist das denn eigentlich dann mit der EZ ? Im Brief steht ja dann das Datum der Vollabnahme als EZ. Akzeptiert die Versicherung dann das ursprüngliche BJ als "echtes" Alter ? Ich denke an die Zulassung als Youngtimer....

    danke

    eric




  • Als Antwort auf: infos von mir dazu geschrieben von Michael am 03. April 2001 00:36:23:

    >das beste ist, du faehrst jetzt noch zur hauptuntersuchung(wenn moeglich), legst danach den wagen voruebergehend still und hast dann zwei jahre zeit den wagen wieder anzumelden. es besteht dabei auch die moeglichkeit die frist nochmal um ein halbes jahr zu verlaengern.
    >wenn die frist verstrichen, oder die erfolgreiche hauptuntersuchung nicht moeglich ist, dann musst du bei erneuter inbetreibnahme die hauptuntersuchung nach §21 machen (dabei wird natuerlich auch genauer hingeschaut).
    >vollabnahme brauchst du nicht, nur die hauptuntersuchung nach §21.
    >du bekommst dabei zwar nach 2 bzw. 2,5 jahren einen neuen brief, aber nicht mit neuer erstzulassung. wenn du eine neuzulassung willst, dann musst du ero3-abgasnorm erfuellen, das duerfte bei dem wagen etwas schwierig sein.
    >ob das jetzt alles jganz richtig ist, kann ich dir auch nicht sagen, aber es ist momentan mein wissensstand.
    >zur sicherheit wuerd eich beim tuev auf der homepage mal schauen, da findest du gewiss auch etwas.
    >die adresse ist: http://www.tuef-sued.de (bei und im sueden jedenjalls)
    >ich hoffe dir geholfen zu haben
    >michael


    Früher konnte man nach 18 Monaten den Brief verlängern lassen auf 24 Monate. Heute verliert der Brief nach 2 Jahren seine Gültigkeit und kann nicht mehr verlängert werden. Ich dachte auch, dass ich mich bei meinem Wagen hetzen müsse um die Vollabnahme zu umgehen. Als ich aber mal mit ner XL500S zur Vollabnahme fuhr, war der Prüfer wirklich nett! Er hat noch nicht mal den (sauber) geschweißten Auspuff bemängelt. Also blos nicht hetzen, Vollabnahme ist auch nicht mehr als HU und man will sich im Auto schon sicher fühlen!?
    Gruß Volker





  • Als Antwort auf: Vollabnahme ?!?! geschrieben von eric am 02. April 2001 19:50:59:

    Hallo Eric,

    wir haben gerade einen 1966 Käfer der 8 Jahre abgemeldet war neu getüvt
    mit H Kennzeichen. Kein Problem EZ bleibt natürlich 1966

    Eine Vollabnahme hat mit der Erstzulassung gar nichts zu tun, dieses Datum gibt nur an in welchem Jahr das Auto das erste mal zum Starssenverkehr zugelassen wurde. Das entscheident dann wieder z.B. über ASU ja oder nein usw.

    Daran ändert ja auch ein abgelaufener TÜV nichts.

    Ích kann auch nur bestätigen das eine Hauptabnahme nix schlimmes ist, wenn das Auto in Ordnung ist.

    ciao
    Martin




  • Als Antwort auf: Re: Vollabnahme an Björn geschrieben von eric am 03. April 2001 13:47:33:

    Hallo Eric,

    meine Erfahrungen beim TÜV in Sachen Vollabnahme waren insgesamt positiv, das erste Mal bin ich nur nach den Schweißarbeiten zum TÜV gefahren, um mal zu gucken, was ich denn noch alles machen müßte. Das habe ich dem TÜV-Prüfer auch vorab telefonisch angekündigt. Natürlich hatte er auch was gefunden, was für mich aber auch absolut in Ordnung war, lustig waren natürlich auch Sachen, wie, wollen mal schauen, wie alt die Reifen sind, auch wenn dies nicht Bestandteil der Prüfung war.

    Negativ war aber, daß ich bei der 1. Nachprüfung einen anderen Prüfer hatte, und der brummelte schon was von so ein altes Auto gehört doch nicht mehr auf die Straße, oder schweiß mal gleich einen dicken Abschleckhaken an Dein Auto, damit man es leichter aus dem Graben ziehen kann, möchte ich mir als Kunde natürlich nicht anhören. Es war natürlich klar, daß ich dann noch eine 2. Nachprüfung machen mußte, dann hatte ich aber den Prüfer vom 1. Mal, und dann war die ganze Sache kein Problem mehr. Insofern muß ich Dir dringend raten, vorab mit den Leuten vom TÜV zu reden, und herauszufinden, welcher der Prüfer auch Oldtimerfreundlich ist.

    Der Tag der ersten Zulassung wird bei einer Vollabnahme übrigens nicht verändert. Wie kommst Du auf zweieinhalb Jahre? Wenn Du den Wagen vorübergehend stilllegst, mußt Du ihn spätestens nach einem Jahr wieder in den Verkehr bringen, mit Verlängerung kommst Du auf eineinhalb Jahre, es kann aber auch sein, daß die Frist um 6 Monate verlängert worden ist. Beim TÜV gibt's im Allgemeinen aber auch einen Oldtimer-Spezialisten, die können Dir kompetent über alles Auskunft geben.

    Meine Vollabnahme ist jetzt auch schon fast zehn Jahre her...

    Viel Spaß!

    Bjørn

    >Hey Björn,
    >schön mal was positives vom Tüv zu hören. Hatte auch durchaus schon positive Erfahrungen mit den Leuten, aber bezügl der Vollabnahme herrschte bei mir noch Unwissenheit. Ich denke am sinnvollsten ist es, frischen Tüv zu machen und dann habe ich mit Verlängerung erstmal zweieinhalb Jahre Zeit. Und wenn ich nicht fertig werde, dann hoffe ich, dass es mir mit der Vollabnahme so geht wie Dir. Wie ist das denn eigentlich dann mit der EZ ? Im Brief steht ja dann das Datum der Vollabnahme als EZ. Akzeptiert die Versicherung dann das ursprüngliche BJ als "echtes" Alter ? Ich denke an die Zulassung als Youngtimer....
    >danke
    >eric





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