Rechtliche Frage: Lackieren im Freien

  • Hallo allerseits,

    ich habe da eine Frage bezüglich des Lackieren für den Eigenbedarf (also nicht gewerblich): Darf man im Freien mit 2K-Lack lackieren? Die Schadstoff-Ausdunstung dürfte ja geringer sein, als bei Sprühdosenlack vom Baumarkt. Gibt es da irgendwelche Vorschriften? Wurde mal jemand angezeigt, weil er im Freien lackiert hat, wg. Umweltverschmutzung usw.?

    Vielen Dank für eure Antworten
    Lothar




  • Als Antwort auf: Rechtliche Frage: Lackieren im Freien geschrieben von Lothar Geisbusch am 06. Februar 2002 12:24:14:

    >Hallo allerseits,
    >ich habe da eine Frage bezüglich des Lackieren für den Eigenbedarf (also nicht gewerblich): Darf man im Freien mit 2K-Lack lackieren? Die Schadstoff-Ausdunstung dürfte ja geringer sein, als bei Sprühdosenlack vom Baumarkt. Gibt es da irgendwelche Vorschriften? Wurde mal jemand angezeigt, weil er im Freien lackiert hat, wg. Umweltverschmutzung usw.?
    >Vielen Dank für eure Antworten
    >Lothar

    High Lotar,
    bei mir kamen die Nachbarn mit sündhaft teuren Hemden, die nach meiner Lackierung von Weiß nach gelb übergegangen sind. Habe den Schaden bezahlt, die Nachbarn meinten, ich solle sie vorher informieren, dann lassen sie die Fenster zu und hängen die Wäsche solange ab. Klärs also erstmal mit der Nachbarschaft.




  • Als Antwort auf: Rechtliche Frage: Lackieren im Freien geschrieben von Lothar Geisbusch am 06. Februar 2002 12:24:14:

    ...also wenn ich z. B. etwas Lautes mache, sage ich auch meinen Nachbarn vorher Bescheid, da gab's auch nie Probleme. Ansonsten reagieren einige schon gern mal panisch, wenn man die Motorhaube seines Autos länger als zehn Minuten offen läßt!

    Beim Osterfeuer im Garten, sage ich auch vorher Bescheid, aber ich habe ja sowieso nur einen direkten Nachbarn...

    Bjørn




  • Als Antwort auf: Rechtliche Frage: Lackieren im Freien geschrieben von Lothar Geisbusch am 06. Februar 2002 12:24:14:

    Klar, 2K Staub ist nicht krebserregend, sondern krebserzeugend. Da sollten andere Leute nicht betroffen sein z.B. auch Obst-/ Gemüsebeete, Obstbäume, wo der Staub sich bei wenig Wind absetzen kann.
    Ansonsten habe ich auch der Gesundheit wegen auch im Freien immer mit Maske lackiert.
    Eine luftbetriebene Spritzeinrichtung zerstäubt besser den Lack, daher die besseren Ergebnisse, aber die Folge ist viel mehr Staub beim Lackieren.
    Wenn du an die falschen gerätst, könnten die dir Schwierigkeiten machen wegen Emissionsgesetz, nach dem lackieren wohl nur unter bestimmten Voraussetzungen im Freien erlaubt ist. Aber das kennt nicht jeder, jeder hat aber eine Nase...

    Gruß Lars





    >Hallo allerseits,
    >ich habe da eine Frage bezüglich des Lackieren für den Eigenbedarf (also nicht gewerblich): Darf man im Freien mit 2K-Lack lackieren? Die Schadstoff-Ausdunstung dürfte ja geringer sein, als bei Sprühdosenlack vom Baumarkt. Gibt es da irgendwelche Vorschriften? Wurde mal jemand angezeigt, weil er im Freien lackiert hat, wg. Umweltverschmutzung usw.?
    >Vielen Dank für eure Antworten
    >Lothar





  • Als Antwort auf: Re: Rechtliche Frage: Lackieren im Freien geschrieben von l.a. am 07. Februar 2002 10:45:21:

    Hallo Lars,

    das 2K-Staub krebserregend ist, habe ich nicht gewusst. Und das ist natürlich ein Argument, doch in die Lackierkabine zu gehen. Aber was meinst Du jetzt genau mit "Staub" meinst Du damit den Lacknebel oder den Schleifstaub.

    Wie ist es denn mit Füllgrund? Ist der auch krebserregend?

    Vielen Dank und Grüße,
    Lothar




  • Als Antwort auf: Re: Rechtliche Frage: Lackieren im Freien geschrieben von Lothar Geisbusch am 07. Februar 2002 13:14:47:

    Ich weiß es von einem Maler, der sagt, daß nur 2K Lacknebel diese Eigenschaft hat, es verklebt die Bronchien und kann nicht vom Körper ausgeschieden werden (wie aushusten oder so). Das ist bei allen anderen 1K Lacken nicht der Fall, die sind "nur" durch das Lösungsmittel allein giftig. Ich kann dir nicht genau sagen, ob Füller genauso giftig ist wie Lack. Vermute etwas schwächer, da er schwerer ist, dicker ist und nicht so fein zerstäubt wird wie der Klarlack zum Beispiel.


    Gruß Lars



    >Hallo Lars,
    >das 2K-Staub krebserregend ist, habe ich nicht gewusst. Und das ist natürlich ein Argument, doch in die Lackierkabine zu gehen. Aber was meinst Du jetzt genau mit "Staub" meinst Du damit den Lacknebel oder den Schleifstaub.
    >Wie ist es denn mit Füllgrund? Ist der auch krebserregend?
    >Vielen Dank und Grüße,
    >Lothar





  • Als Antwort auf: Re: Rechtliche Frage: Lackieren im Freien geschrieben von Reno am 08. Februar 2002 02:00:26:

    >och, rauchen ist bestimmt nicht weniger ungesund :) außerdem sollte man ja auch ne gasmaske mit aktivkohlefilter nehmen.

    ohhh...
    Da ist wohl wieder einer nicht beim Bund gewesen...
    Das heißt "Sauerstoffmaske" oder "Atemschutzmaske"



    Gruß
    Thomas
    >derauchnichtbeimbundwar>




  • Als Antwort auf: Re: Rechtliche Frage: Lackieren im Freien geschrieben von l.a. am 07. Februar 2002 17:23:34:

    Hi,

    Ich bin Physiklaborant und möchte meine Meinung zum Thema kundtun:

    1. Alles ist giftig, es kommt nur auf die Dosis an!
    2. Muss man unterscheiden, ob giftig, ätzend, krebserregend, krebserzeugend, ... die Unterschiede sind im Giftgesetz geregelt
    3. Gibt es den sog. MAK-Wert, die Maximale ArbeitsplatzKonzentration eines Giftes, Lösungsmittels oder anderen Stoffes. Dieser Wert ist gesetzlich festgelegt und darf nicht überschritten werden.
    4. Vorsicht ist besser als Nachsicht! Mit einer Lunge voller Lackstaubschleim zu leben möchte ich keinem wünschen. Auch Asthma kann durch unvorsichtiges Lackieren hervorgerufen oder verstärkt werden.

    Sprecht eimal mit einem Lackierbetrieb, was die für Sicherheitsmassnahmen haben.

    Und schlussendlich geht es um deine Gesundheit!!!

    Gruss Dani




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